Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.09.2009 - 11 CS 09.1492 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,72529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums und fehlenden Trennungsvermögens;Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor Erhalt von Akteneinsicht im Bußgeldverfahren;Kein Abwarten der gerichtlichen Entscheidung im Bußgeldverfahren vor der Entscheidung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Bayreuth, 22.01.2014 - B 1 K 12.663
Entziehung der Fahrerlaubnis
In letzterem kommt jedoch eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht in Betracht, so dass die Verwertung des zugrundeliegenden Sachverhalts auch nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG ausgeschlossen war und der rechtskräftige Abschluss des Bußgeldverfahrens nicht abgewartet werden musste (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 11 CS 11.2894, B.v. 25.9.2009 - 11 CS 09.1492 zu VG Bayreuth, B.v. 3.6.2009 - B 1 S 09.377, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.873 - und B.v. 7.9.2007 - 11 CS 07.898; OVG NW, B.v. 2.9.2013 - 16 B 976/13). - VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 1 S 12.291
Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Methamphetamin
In letzterem kommt jedoch eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht in Betracht, so dass die Verwertung des zugrundeliegenden Sachverhalts auch nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG ausgeschlossen ist und der rechtskräftige Abschluss des Bußgeldverfahrens nicht abgewartet werden muss (vgl. u.a. BayVGH vom 13.1.2012 Az. 11 CS 11.2894, vom 25.9.2009 Az. 11 CS 09.1492 zu VG Bayreuth vom 3.6.2009 Az. B 1 S 09.377, vom 5.6.2009 Az. 11 CS 09.873 und vom 7.9.2007 Az. 11 CS 07.898).